Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LOGO Training
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainings, die die LOGO InfraConsult GmbH (LOGO Training) durchführt.

(2) Da die Trainings außerhalb der Räumlichkeiten der LOGO Infraconsult GmbH stattfinden, gelten ergänzend die Bedingungen des Eigentümers/Besitzers des Veranstaltungs- sowie Exkursionsortes.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Eine Anmeldung kann über die Internetseite der LOGO InfraConsult GmbH oder auf schriftliche Anfrage per E-Mail erfolgen. Der Vertragsabschluss kommt über die im Nachgang übermittelte Anmeldebestätigung zustande.

(2) Angebotsdarstellungen von Leistungen Dritter sind nicht Vertragsinhalt. Über das Training hinausgehende Leistungen wie z. B. Aufwendungen für die Anreise, Übernachtungen und Verpflegung außerhalb des Trainings sind nicht Bestandteil des Trainingsvertrages.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten für die gebuchte Leistung sind nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage zu begleichen.

(2) Zahlungen müssen als Überweisung erfolgen. Bei Auslandsüberweisungen sind die dabei anfallenden Gebühren vom Kunden zu tragen. (Euro-)Schecks werden von der LOGO InfraConsult GmbH nicht akzeptiert.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die LOGO InfraConsult GmbH dazu berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

§ 4 Vertragsdauer / Widerrufsrecht / Stornierung / Rücktritt

(1) Die Dauer des Vertrages beginnt mit der Anmeldebestätigung und endet bei Abschluss des letzten Training-Tages.

(2) Eine Stornierung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen. Es gelten nachfolgende Stornierungsbedingungen: 

  • Bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
  • Bis 2 Wochen vor Trainingsbeginn beträgt die Rückerstattung 60 % der Teilnahmegebühr.
  • Bis 1 Woche vor Trainingsbeginn beträgt die Rückerstattung 30 % der Teilnahmegebühr.
  • 3 Tage vor Trainingsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(3) Kann ein Teilnehmer am Training nicht teilnehmen, hat der Kunde das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

(4) Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

(5) Die LOGO InfraConsult GmbH hat das Recht, Trainings z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis drei Wochen vor Lehrgangsbeginn abzusagen oder mit Bekanntgabe eines Ersatztrainingstermines zu verschieben. Die zu dem Zeitpunkt an die LOGO InfraConsult GmbH bereits bezahlten Rechnungsbeträge werden nach erfolgter Absage umgehend zurückerstattet, bzw. dem Ersatztrainingstermin angerechnet. Weitere Ansprüche des Kunden oder Ansprüche Dritter wie Schadenersatzansprüche bestehen nicht. Das Gleiche gilt im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. Unfall oder Krankheit des Trainingsleiters), die die Erfüllung des Vertrages seitens der LOGO InfraConsult GmbH, auch zu einem späteren Zeitpunkt, nicht möglich oder unzumutbar machen.

§ 5 Mitwirkung Dritter und Änderungsvorbehalte

(1) Die LOGO InfraConsult GmbH ist dazu berechtigt, zur Durchführung der Trainings, externe Trainer als Referenten oder Hilfspersonen einzusetzen.

(2) Sollten die im Trainingsprogramm benannten Referenten ausfallen, kann die LOGO InfraConsult GmbH neue Referenten mit vergleichbarer Erfahrung / Kompetenz benennen.

§ 6 Sorgfalt und Haftung

(1) Die Teilnahme an einem Training erfolgt auf eigenes Risiko.

(2) LOGO InfraConsult GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in Schulungsräumen/ -geländen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. LOGO InfraConsult GmbH haftet bei zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Datenschutz

(1) Die Rechte der Schulungsunterlagen liegen bei LOGO Infraconsult GmbH. Die Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Bestätigung durch die LOGO InfraConsult GmbH nicht vervielfältigt oder an Dritte übermittelt werden. Des Weiteren dürfen Schulungsunterlagen nicht digitalisiert, zum Download bereitgestellt oder gewerblich genutzt werden.

(2) Kunden des LOGO Trainings sind damit einverstanden, dass die für die Ausführung der Veranstaltung erforderlichen Daten von der LOGO InfraConsult GmbH genutzt und gespeichert werden.